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Testament

Testament

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu errichten. Auch junge Ehepaare sollten überlegen, wer Erbe sein soll, wenn einem Ehepartner etwas zustößt. Der überlebende Ehegatte kann nur dann allein erben, wenn ein gültiges Testament vorliegt!

 

Das eigenhändige Testament

muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das von einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist es äußerst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

 

Das Testament beim Notar

Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Zum Beispiel: Für eine Vermögenssumme von EURO 25.000,- müssen insgesamt ca. EURO 200,- Gebühren gezahlt werden. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.

 

Was können Sie im Testament regeln?

Grundsätzlich können sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen haben soll.  Sie können z. B.

 

  • abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen
  • wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen
  • jemanden enterben (außer Pflichtteil)
  • Ersatzerben bestimmen
  • Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden

 

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein vorheriges außer Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.

 

Sprechen Sie uns an, wir sind Tag und Nacht für Sie da: Telefon 0231 – 97 30 200